Der Begriff "Energierecht" umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Energiemarkt auf Seiten aller Akteure des Marktes regeln. Dieser Markt umfasst die Erzeugung, die Verteilung, den Transport, die Lieferung und Bereitstellung, den Verbrauch, die Einsparung und die effiziente Verwendung von Energie. Für alle diese Rechtsverhältnisse gibt es aber kein einheitliches Gesetzbuch. Vielmehr bestehen weit über tausend Seiten und viele tausend Pharagrafen, welche dieses Rechtsgebiet regeln.
Die zentrale wirtschaftliche Bedeutung und die vielen Wechselwirkungen in dem Markt selbst, aber auch die Verbindung zu Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz erhöhen die Komplexität des Energierechts dabei stetig. Für einen Einstieg in das Energierecht sind maßgeblich und grundlegend Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zu betrachten. Daneben finden sich viele Normen in einzelnen Gesetzen, um spezielle Steuerungsziele des Gesetzgebers oder der Bevölkerung zu bedienen. Kernbereiche des Energierechts sind das Energiewirtschaftsrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht, wie das Energiesicherheitsrecht. Zudem sind die immer stärker werden Normen des europäische Gemeinschaftsrecht zu beachten, die darauf zielen, einen gemeinsamen Energiebinnenmarkt zu schaffen.
Für Unternehmen und Verbraucher ist das Energierecht wichtig, weil Energieversorgung und -verfügbarkeit heute eine erwartete Selbstverständlichkeit geworden ist. Dies ist mit entsprechenden Kosten und Ansprüchen verbunden. Teils unterhalten Menschen und Unternehmen auch eigene Energieerzeugungsanlagen (Wind-, Wasser- oder Solaranlagen, wie manchmal kleine Kraftwerke). Hier können Fördergelder beantragt, laufende Vergütungen bezahlt oder Behörden eingeschalten werden. All diese Berührungspunkte sind oder müssen rechtlich geregelt sein. Dies umfasst im groben die Aufgaben des Energierecht.
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